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Akupunktur als Kassenleistung


Ab dem Jahr 2008 konnten fast alle gesetzlich Versicherten die Körperakupunktur als Kassenleistung im Rahmen einer Übergangslösung in Anspruch nehmen. Ab dem Jahr 2008 wird die Anzahl der Ärzte, die Akupunktur über die Krankenkasse anbieten, voraussichtlich deutlich sinken. Durch die Erhöhung der Anforderungen (in einigen kassenärztlichen Vereinigungen, z.B. KV Nordrhein, nur noch mit einer Zusatzprüfung vor de Ärztekammer), Teilnahme an zeitraubenden Qualitätszirkeln, Begrenzung der Therapie auf eigenes Fachgebiet und ausführliche Dokumentation bei gleichzeitiger weiterer Absenkung des Honorars wird es zunehmend schwierig, diese anspruchsvolle Form einer traditionellen, Jahrtausende alten Heilweise ins Praxiskonzept zu integrieren.

Ansonsten wird die Akupunktur als ein alleiniges Behandlungsinstrument gesehen. Eine echte Integration in die Naturheilkunde mit Beseitigung der Erkrankungsursachen, Herdsanierung, diätetischer Umstellung, Verbesserung der Psychohygiene usw. ist als Kassenleistung nicht vorgesehen.

Zur Behandlung der beiden überhaupt als Kassenleistung vorgesehenen Anwendungsindikationen (Beschwerden, Krankheiten), den chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäulenregion sowie den chronischen Beschwerden/Arthrosen der Kniegelenke sind allerdings nach der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) noch mindestens zwei weitere Faktoren sinnvoll und notwendig: die manuelle Therapie durch den Therapeuten und die Heilübungen für den Patienten (d.h. individuelle Übungen als Hausaufgaben für den Patienten zur täglichen Selbstanwendung).

Alle anderen Erkrankungen (Beschwerden) z.B. Kopfschmerzen/Migräne, Allergien werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet.

Für die gesetzlich anerkannten Indikationen, also chronische Rückenbeschwerden und chronische Kniebeschwerden, kann der zugelassene Arzt bis zu jeweils 15 Akupunktursitzungen durchführen. Nach der Beendigung eines 15-er Blocks kann die nächste Akupunktur für die gleiche Erkrankung erst nach einer Pause von 12 Monaten erfolgen. Das bedeutet, dass bei Personen mit chronisch schmerzhaften verschlissenen Rücken und Knien insgesamt bis zu 30 Akupunkturen innerhalb von 12 Monaten möglich sind. Eine 15-er Akupunkturserie für sich sollte innerhalb von drei Monaten beendet sein. Für Akupunkturserien zwischen 10 und 15 mal ist eine Begründung erforderlich.